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   VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801   

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VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801 (https://dejure.org/2007,7894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2007 - 1 CS 07.801 (https://dejure.org/2007,7894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2007 - 1 CS 07.801 (https://dejure.org/2007,7894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Beschlusses und Zurückverweisung bei Verletzung des rechtlichen Gehörs; Befugnis zur Aufhebung und Zurückweisung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels eines Verwaltungsverfahrens; Fehlendes Rechtsschutzinteresse für eine Anordnung der aufschiebenden ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 80 a Abs. 3; ; VwGO § 130 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 5 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Umbau einer Bergehalle in einen Rinderstall; erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen die ursprüngliche Baugenehmigung; Erteilung einer Tekturgenehmigung; Nachbarantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der Eilentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 807
  • ZfBR 2008, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 15 CS 07.162

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses, Veränderte

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Ein Bauherr, der sein Vorhaben im Hinblick auf einen im gerichtlichen Eilverfahren festgestellten Nachbarrechtsverstoß in einer "die Identität des Vorhabens" wahrenden Weise geändert und für die Änderung eine vom Nachbarn wiederum angefochtene Tekturgenehmigung erhalten hat, muss gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung der Eilentscheidung beantragen, wenn er von der Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids Gebrauch machen will (wie BayVGH [25. Senat] vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; vom 21.2.2007 [15. Senat] - 15 CS 07.162 - Juris; anderer Ansicht BayVGH [26. Senat] vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338 - Juris).

    Mit der vorstehenden Beurteilung folgt der Senat - mit einer die Entscheidungsformel betreffenden Einschränkung (hierzu unter 3.) - der in jüngeren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss des 25. Senats vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; Beschluss des 15. Senats vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris) vertretenen Ansicht, der die angefochtene Entscheidung im Wesentlichen entspricht, und nicht der gegenteiligen Meinung einer früheren Entscheidung (Beschluss des 26. Senats vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338).

    Der Antrag ist statthaft, weil in der Änderung der ursprünglichen Genehmigung durch den Tekturbescheid ein veränderter Umstand im Sinn von § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu sehen ist (BayVGH vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris).

    Allerdings hat die Auffassung zur Folge, dass der beigeladene Bauherr mit seinem Antrag gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO den Streitgegenstand des Eilverfahrens insofern verändert, als im Abänderungsverfahren die Baugenehmigung in der Fassung des Tekturbescheids zum Gegenstand der Prüfung einer möglichen Rechtsverletzung des Nachbarn wird (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris).

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 25 CS 06.1474

    Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Ein Bauherr, der sein Vorhaben im Hinblick auf einen im gerichtlichen Eilverfahren festgestellten Nachbarrechtsverstoß in einer "die Identität des Vorhabens" wahrenden Weise geändert und für die Änderung eine vom Nachbarn wiederum angefochtene Tekturgenehmigung erhalten hat, muss gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung der Eilentscheidung beantragen, wenn er von der Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids Gebrauch machen will (wie BayVGH [25. Senat] vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; vom 21.2.2007 [15. Senat] - 15 CS 07.162 - Juris; anderer Ansicht BayVGH [26. Senat] vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338 - Juris).

    Mit der vorstehenden Beurteilung folgt der Senat - mit einer die Entscheidungsformel betreffenden Einschränkung (hierzu unter 3.) - der in jüngeren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss des 25. Senats vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; Beschluss des 15. Senats vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris) vertretenen Ansicht, der die angefochtene Entscheidung im Wesentlichen entspricht, und nicht der gegenteiligen Meinung einer früheren Entscheidung (Beschluss des 26. Senats vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338).

  • VGH Bayern, 22.04.1998 - 26 CS 98.338
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Ein Bauherr, der sein Vorhaben im Hinblick auf einen im gerichtlichen Eilverfahren festgestellten Nachbarrechtsverstoß in einer "die Identität des Vorhabens" wahrenden Weise geändert und für die Änderung eine vom Nachbarn wiederum angefochtene Tekturgenehmigung erhalten hat, muss gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung der Eilentscheidung beantragen, wenn er von der Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids Gebrauch machen will (wie BayVGH [25. Senat] vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; vom 21.2.2007 [15. Senat] - 15 CS 07.162 - Juris; anderer Ansicht BayVGH [26. Senat] vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338 - Juris).

    Mit der vorstehenden Beurteilung folgt der Senat - mit einer die Entscheidungsformel betreffenden Einschränkung (hierzu unter 3.) - der in jüngeren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss des 25. Senats vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; Beschluss des 15. Senats vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris) vertretenen Ansicht, der die angefochtene Entscheidung im Wesentlichen entspricht, und nicht der gegenteiligen Meinung einer früheren Entscheidung (Beschluss des 26. Senats vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338).

  • VGH Bayern, 01.04.2004 - 25 B 98.3300
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Die "Geruchsschwellenentfernung" für deutlich wahrnehmbaren Geruch liegt bei etwa 10 m (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 1.4.2004 - 25 B 98.3300 u. a.).
  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Schon aus diesem Grund bestehen nach summarischer Prüfung keine durchgreifenden Bedenken gegen die Sachgerechtigkeit der Empfehlungen (zu den "Gelben Heften" als Beurteilungshilfe vgl. beispielsweise BayVGH vom 23.11.2004 - 25 B 00.366 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    (1) Nach Lage der Akten deutet alles darauf hin, dass das Grundstück der Antragstellerin zur Umgebung gehört, weil sich der landwirtschaftliche Betrieb des Beigeladenen auf dieses Grundstück und die dort vorhandene Wohnbebauung auf das Betriebsgrundstück auswirken (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369 = DVBl 1978, 815).
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 N 06.2319

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Die landwirtschaftliche Komponente trägt der Betrieb des Beigeladenen bei (vgl. die vom Beklagten genannten Urteile des Senats vom 12.1.2007 - 1 N 06.2319 und 1 N 06.2486, in denen deutlich kleineren [Nebenerwerbs]betrieben eine prägende Wirkung für ein größeres Baugebiet beigemessen wird).
  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    bb) Hinsichtlich der Immissionsbelastung führen weder die Beschwerdegründe noch eine diese ergänzende Prüfung vom Amts wegen (vgl. BayVGH vom 14.6.2007 - 1 CS 07.265) zu einer anderen Beurteilung als in der angefochtenen Entscheidung.
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 N 06.2486
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Die landwirtschaftliche Komponente trägt der Betrieb des Beigeladenen bei (vgl. die vom Beklagten genannten Urteile des Senats vom 12.1.2007 - 1 N 06.2319 und 1 N 06.2486, in denen deutlich kleineren [Nebenerwerbs]betrieben eine prägende Wirkung für ein größeres Baugebiet beigemessen wird).
  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Der Senat lässt offen, ob dies schon daraus folgt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Beschwerdeinstanz eine Antragserweiterung, wie sie die Antragstellerin mit ihren Hilfsanträgen vorgenommen hat, im Hinblick auf die von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO bezweckte Konzentration des Rechtsstreits in der Beschwerdeinstanz auf den Prozessstoff der ersten Instanz generell (OVG NW vom 25.7.2002 NVwZ-RR 2003, 72; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand September 2004, § 146 RdNr. 13 c mit weiteren Nachweisen) oder jedenfalls dann unzulässig ist, wenn die Beschwerde - wie hier - hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht behandelten Begehrens (= Hauptantrag der Antragstellerin) keinen Erfolg hat bzw. nicht zu einer umfassenden eigenen Sachprüfung durch das Beschwerdegericht führt (HambOVG vom 22.08.2003 NVwZ-RR 2004, 621).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 11 B 1276/96

    Baunachbarrechtlicher Eilantrag; Erteilung einer Nachtragsgenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02

    Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde;

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Der am Vortrag der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beim Landratsamt sowie bei der Beigeladenen eingereichte Bauantrag vom 25. Mai 2015 ist damit keine bloße Tektur, sondern stellt in der Sache einen ganz neuen Bauantrag dar, weil die Identität des ursprünglich beantragten Vorhabens nicht im Wesentlichen gewahrt bleibt (zur Abgrenzung zwischen Tektur- und Aliudantrag bzw. Tektur- und Aliudgenehmigung vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - BayVBl. 2007, 758 ff. = juris Rn. 33; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 27; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 14.11.2012 - 2 B 3.11 - juris Rn. 57; B.v. 24.6.2014 - OVG 10 S. 29.13 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 = juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15; Schwarzer/König, 4. Aufl. 2012, Art. 64 Rn. 18 ff.; vgl. auch Struzina/Lindner, ZfBR 2015, 750 ff.; Kerkmann/Sattler, BauR 2005, 47/50 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (zum Ganzen: B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 = juris Rn. 14 ff.; B.v. 14.1.1998 a.a.O.; B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758 ff. = juris Rn. 33; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - NVwZ-RR 2015, 247 = juris Rn. 27; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 1 ZB 17.1173 - juris Rn. 4 f.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 20; B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.11.2012 - 2 B 3.11 - juris Rn. 57; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709

    Antrag des Bauherrn auf Änderung der zu Gunsten eines Nachbarn ergangenen

    Will der Bauherr erreichen, dass er von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch machen darf, muss er einen Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758).

    Insoweit hält der Senat nicht mehr an der in dem Beschluss vom 2. August 2007 - Az. 1 CS 07.801 -(BayVBl 2007, 758) vertretenen Auffassung fest, Ziel des Änderungsantrags sei die Feststellung, dass die Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids vollziehbar sei.

    Die These, dass nach Ergehen der Eilentscheidung eine Einbeziehung des "neuen Bescheids" nicht mehr in Betracht komme (so BayVGH, B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - juris Rn. 40), ist nicht zwingend und erscheint nicht sachgerecht.

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